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    Categories: Zivilrecht

Mietminderung bei Katzenbesuch

Das Amtsgericht Potsdam hat einen Anspruch auf Mietminderung um 10 % anerkannt, wenn eine Nachbarskatze wiederholt in die Wohnung eindringt. Zur üblichen Wohnungsnutzung gehöre es, auch die Fenster sowie die Terrassentür offen lassen zu können.

Eine kurze Bewertung finden Sie auf unserer Partnerseite vermieter-notruf.de.

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