Wer als Mieter entgegen dem Mietvertrag nicht fristgerecht das Treppenhaus putzt, macht sich schadenersatzpflichtig. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Eine aufschlussreiche Urteilsbesprechung finden Sie im Artikel „Wischen bleibt Wischen“ beim Ver-/Mieter-Notruf.