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    Categories: Verwaltungsrecht

Erstes Staatsexamen auf Raten

In Baden-Württemberg ist es anscheinend möglich, das erste juristische Staatsexamen „in Raten“ zu machen. Konkret werden die drei zivilrechtlichen Klausuren „abgeschichtet“, also separat von den beiden öffentlich-rechtlichen und der strafrechtlichen Klausur geschrieben. Dies ist allerdings nur im Rahmen des sogenannten „Mannheimer Modells“ möglich, wo zum Jura-Studium noch ein Bachelor-Studiengang in Wirtschaftswissenschaften hinzukommt.

Die Vergünstigung beim Staatsexamen wird also damit begründet, dass der Studiengang insgesamt umfangreicher und damit auch anspruchsvoller ist. Dass dies verfassungsrechtlich zulässig ist und keine Ungleichbehandlung darstellt, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12) erstinstanzlich festgestellt.

Geklagt hatte eine Studentin, die bei ihrem nicht-abgeschichteten Examen zweimal (und damit endgültig) durchgefallen war und sich nun gegenüber den Mannheimer Studenten benachteiligt fühlte.

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