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Keine Ermittlungen gegen Pastor Olaf Latzel

Der Bremer Pastor Olaf Latzel hatte am 18. Januar 2015 eine kontrovers diskutierte Predigt gehalten, von der sich unter anderem Katholiken und Buddhisten beleidigt fühlten. Daraufhin prüfte die zuständige Staatsanwaltschaft, ob sie Ermittlungen wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft oder gar wegen Volksverhetzung einleiten sollte.

Ergebnis der Prüfung war jedoch, dass ein entsprechender Anfangsverdacht nicht gegeben sei. Die Äußerungen könnten zwar herabsetzend empfunden werden, dies sei jedoch durch Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt.

Entgegen anderslautender Artikel, die teilweise mit einer gewissen Empörung im Internet geteilt wurden, wurde als nicht gegen den Pastor ermittelt, von einer Verurteilung ganz zu schweigen. Die Staatsanwaltschaft hat lediglich geprüft, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist, der dann zu näheren Ermittlungen geführt hätte. Dies hat sie dann aber verneint, der Pastor war also nicht einmal Beschuldigter.

Dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, bedeutet selbstverständlich nicht, dass man die Äußerungen nicht kritisieren dürfte. Innerkirchlich gab es von Anfang an erhebliche Diskussionen über den Inhalt der Predigt.

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