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Aachener Facebook-Mord: Eltern töten angeblichen Vergewaltiger ihrer Tochter

Die Eltern haben den Vergewaltiger ihrer zwölfjährigen Tochter getötet. Diese Schlagzeile wird in den letzten Monaten häufig auf Facebook geteilt und die Reaktionen darauf sind so, wie man sie erwartet: Von Beifall und unverblümter Sympathie über distanziertes Verständnis bis hin zu bestimmter, aber doch mit Nachsicht verbundener Ablehnung von Selbstjustiz. Kinderschänder stehen nunmal – auch, wenn das StGB schwerere Straftaten kennt – auf der allerniedrigsten sozialen Stufe.

Tatsächlich lag der Fall aber ganz anders, wie sich bei der Verhandlung gegen die Eltern und ihren Bekannten, der bei der Tat geholfen hatte, herausstellte:

  • Ein Unbekannter hatte die Tochter auf Facebook kontaktiert und mit der Aussage, er wolle sie als Model groß herausbringen, ein Nacktfoto von ihr bekommen. Eine Vergewaltigung hat es dagegen nie gegeben.
  • Um ihre Tochter zukünftig zu schützen, erhöhten die Eltern das Alter im Profil ihrer Tochter auf 22.
  • Als sie daraufhin ein geistig zurückgebliebener 29-Jähriger (in dem Glauben, sie sei längst volljährig) relativ harmlos auf Facebook ansprach, dachten die Eltern, das sei erneut der Unbekannte, der das Nacktfoto erhalten hatte.
  • Daraufhin trafen sich die Eltern mit einem Bekannten bei Alkohol und Drogen und lockten anschließend den 29-Jährigen an einen entlegenen Treffpunkt, wo sie ihn mit sieben Messerstichen ermordeten.

Noch einmal: Hier wurde ein völlig Unschuldiger getötet, der auf Facebook Kontakt zu einer Person in vermeintlich ähnlichem Alter wie er selbst suchte. Kein Kind wurde vergewaltigt, schon gar nicht vom Getöteten. Das ist kein Fall „Marianne Bachmeier“.

Und darum war im Ergebnis auch nur ein Urteil möglich: Das Landgericht Aachen schickte die drei Haupttäter lebenslang ins Gefängnis. Beim Vater wurde auch noch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, eine Entlassung schon nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen, es werden wohl eher 18 bis 20 Jahre werden.

Die Tochter wird ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, diese werden wohl vielleicht wieder in Freiheit sein, wenn ihr Kind Anfang 30 ist. Die Platitüde, es habe in einem Rechtsstreit nur Verlierer gegeben, beschreibt nicht einmal annähernd die Tragik dieses Falls.

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