Warum haften Flüchtlinge nicht?
Selbstverständlich haften auch Flüchtlinge, wenn sie einen Verkehrsunfalls verursachen. Der Geschädigte hat dann einen Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger, egal um welche Person es sich dabei handelt.
Das Problem ist vielmehr, dass dieser Anspruch in aller Regel kaum durchsetzbar ist, da die meisten Flüchtlinge weder über verwertbares Vermögen noch über pfändbares Einkommen verfügen.
Auch eine Haftpflichtversicherung, die an ihrer Stelle einspringen würde, haben die allerwenigsten Flüchtlinge abgeschlossen.
Bei welchen Personengruppen besteht das Problem noch?
Die Problematik der Unpfändbarkeit ist nicht nur auf Flüchtlinge beschränkt, sondern besteht auch bei allen Empfängern von Sozialleistungen. Deren Bezüge decken normalerweise nur das Existenzminimum ab, davon darf ihnen nichts mehr genommen werden.
Auch Geringverdiener liegen oftmals unter den Pfändungsfreigrenzen von 1080 Euro für Alleinstehende bzw. 1480 Euro für Unterhaltsverpflichtete. Von diesen kann der Gläubiger nur dann etwas bekommen, wenn sie plötzlich mehr verdienen oder eine einmalige Einnahme wie eine Erbschaft oder einen Lottogewinn bekommen.
Muss nicht jeder eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Nein, es gibt keine Pflicht dahingehend, sich gegen die persönliche Haftung im Alltag zu versichern.
Muss der Staat den Schaden dann übernehmen?
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Staat haftet nicht für Schäden durch Flüchtlinge, da er insoweit natürlich weder eine „Aufsichtspflicht“ hat noch ihm das Verhalten dieser Personen sonst in irgendeiner Weise zuzurechnen ist.
Diskutiert wird allerdings darüber, dass der Staat eine Versicherung für Flüchtlinge abschließt, die dann solche Schäden übernehmen soll. Dabei handelt es sich aber in erster Linie um eine Maßnahme, die den sozialen Frieden sichern soll, nicht um eine rechtliche Pflicht.
Die Politik überlegt, dass mehr Flüchtlinge den Führerschein bekommen sollen. Verschärft sich die Problematik dann nicht noch?
Nein, denn sobald der Schädiger hinter dem Steuer sitzt, sind die Schäden versichert. Der Fahrzeughalter muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen, die alle Schäden, die er selbst oder jemand anderes mit seinem Auto verursacht, abdeckt. Bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz springt der „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ gemäß § 12 PflVersG ein.
Ist es nicht ungerecht, wenn man für einen Schaden nicht entschädigt wird?
Natürlich ist das ungerecht. Aber es ist leider das allgemeine Lebensrisiko. Auch gegen das kann man sich versichern, als Autofahrer am besten mit einer Vollkaskoversicherung. Das bedeutet aber im Endeffekt nur, dass die Schäden auf alle Versicherten verteilt und aus deren Beitragszahlungen finanziert werden.
Das staatliche Recht kann einfach nicht für jede Situation ein gerechtes Ergebnis herstellen.