Hintergrund sind die britischen Geldwäschegesetze, die Anwälte verpflichten, sich über die Identität ihrer Klienten Klarheit zu verschaffen. Diese Problematik ist auch für deutsche Anwälte durchaus brisant, hier allerdings mehr in der Situation, dass man Honorare aus dubiosen Quellen annimmt.
Da es im Vereinigten Königreich weder ein Melderegister noch Personalausweise gibt, muss man Name und Anschrift dadurch verifizieren, dass man Indizien vorlegt, aus denen sich ergibt, dass man dort auch tatsächlich – eben eine Stromrechnung.
Interessant wäre noch, wie man der Stromgesellschaft eigentlich nachweist, dass man auch wirklich so heißt wie man behauptet. Möglicherweise muss man dafür zwei Anwaltsrechnungen vorlegen.