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    Categories: Anwaltsrecht

Die Fortbildungspflicht des Rechtsanwalts

Eine rechtlich genau fixierte Fortbildungspflicht für Anwälte wird es vorerst nicht geben. Das ändert aber nichts daran, dass ein Rechtsanwalt sich schon berufsrechtlich weiterbilden muss. Und dem kommt eigentlich jeder nach, auf unterschiedlichste Weise.

Der Anwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden. Das ist bei einem Rechtsgebiet wie dem unsrigen, das beinahe täglich Neuerungen in Gesetz und Rechtsprechung unterworfen ist, geradezu unabdingbar.

40 Stunden Fortbildung pro Jahr?

Rein vorsorglich steht das auch noch in § 47 Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Diese Vorschrift besagt aber nur, dass sich der Anwalt fortbilden muss, und nicht, wie und in welchem Umfang. Eine quantitative Festlegung gibt es nur für Fachanwälte, die sich gemäß § 15 Abs. 3 der Fachanwaltsordnung jedes Jahr 15 Stunden lang in ihrem jeweiligen Gebiet fortbilden müssen.

Das sollte sich eigentlich mit der sogenannten Berufsanerkennungsrichtlinie für alle Anwälte ändern. In deren Umsetzungsgesetz war ursprünglich eine feste Fortbildungsverpflichtung im Umfang von immerhin 40 Stunden pro Jahr (davon 10 Stunden mit Nachweis) vorgesehen. Das wären zwei bis drei Prozent der Arbeitszeit gewesen. Ein Verstoß dagegen sollte bußgeldbewehrt sein.

Freiwillige Fortbildung ist die Regel

Im (wahrscheinlich) endgültigen Gesetzesentwurf findet sich diese Vorschrift nun gar nicht mehr. Bedeutet das nun, dass sich Anwälte nicht fortbilden und stattdessen auf dem einmal erlernten Wissensstand stagnieren werden?

Dagegen wird in erster Linie vorgebracht, dass sich bereits jetzt angeblich 90 % der Anwälte freiwillig fortbilden. Ich würde diese Zahl sogar noch höher ansetzen: Jeder in seinem Beruf tätige Anwalt bildet sich täglich fort. Denn die Fortbildung geschieht eben nicht nur in formaler Weise durch Seminare und Kurse.

„Learning by doing“

Die überaus meisten Anwälte beziehen Fachzeitschriften, die Urteile und Gesetzesänderungen, aber auch wissenschaftliche Diskussionen darstellen. Weniger klassisch, aber auch schon überaus etabliert sind verschiedenste Internetangebot. Und wer auf Facebook nicht nur seiner Lieblings-Fußballmannschaft folgt, sondern auch die eine oder andere juristische Seite abonniert hat, wird auch so auf dem Laufenden gehalten.

Mehr noch: Mit jedem Fall, den man bearbeitet, lernt man dazu. Zwar ist nicht jedes Mandat rechtlich besonders herausfordernd. Aber auch die „soft skills“ wie der Umgang mit dem Mandanten oder mit dem Gegner, die schnelle Durchsetzung eines Anspruchs oder das geschickte Formulieren von Schriftsätzen sind Fähigkeiten, die erst einmal gelernt und geübt werden wollen.

Der Anwalt wird durch seine Tätigkeit jeden Tag etwas besser – das ist wohl bei fast jedem Beruf so. Das Problem am Anwaltsberuf ist aber, dass sich – mehr als in manch anderer Branche – die Anforderungen auch jeden Tag ändern. Dieses Wettrennen will jeder vernünftige Anwalt gewinnen. Dafür braucht er aber nicht unbedingt die gesetzliche Verpflichtung und die Überwachung durch die Kammer.

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