II. Anlagen
Was sind Anlagen im Sinne des Immissionsschutzrechts?
Als Anlagen gelten gemäß § 3 Abs. 5:
Betriebsstätten und ortsfeste Einrichtungen (Nr. 1)
Maschinen, Geräte und ortsveränderliche technische Einrichtungen (Nr. 2)
Grundstücke (Nr. 3)
Zudem muss eine Anlage begriffsnotwendig „betrieben“ werden.
Wann wird eine Anlage betrieben?
Betrieb ist die zweckgerichtete und nachhaltige Benutzung. Dabei muss es eine Person als Anlagenbetreiber geben.
Woraus ergibt sich, ob eine Anlage immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist?
Dies ergibt sich aus § 4 BImSchG i.V.m. der 4. Immissionsschutzverordnung.
Was ist eine ortsfeste Einrichtung?
Eine ortsfeste Einrichtung ist eine Anlage, die auf Dauer mit dem Erdboden verbunden ist, einschließlich ihrer räumlich und betriebstechnisch damit im Zusammenhang stehenden Nebeneinrichtungen.
Sind Kirchenglocken eine Anlage?
Ja, sie sind eine Nebeneinrichtung des Kirchturms, der wiederum eine ortsfeste Einrichtung und damit selbst eine Anlage ist.
Was ist eine ortsveränderliche Einrichtung?
Auch ortsveränderliche Einrichtungen müssen in irgendeiner Form betrieben werden. Bloße Gegenstände sind also nicht ausreichend.
Was ist der Unterschied zwischen Lagern und Ablagern?
Lagern ist die Aufbewahrung zum Zweck der späteren Weiterverwendung. Ablagern ist hingegen die endgültige Entledigung der Stoffe.
Was ist der Stand der Technik?
§ 3 Abs. 6 sagt hierzu:
Stand der Technik im Sinne dieses Gesetzes ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt.
Der Stand der Technik ist also das Schutzniveau, das technisch realisierbar ist, um Emissionen möglichst weit zu begrenzen.
Was sind die anerkannten Regeln der Technik?
Eine Maßnahme entspricht den anerkannten Regeln der Technik, wenn die sich in der Praxis durchgesetzt hat und ihre Anwendung allgemein akzeptiert ist.
Wie wirkt die 4. BImSchV?
Die Vierte Bundesimmissionsschutzverordnung wirkt nicht deklarativ, sondern konstitutiv. Sie legt fest, welche Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Alle anderen bedürfen im Ergebnis keiner.
Die 4. BImSchV ist lediglich an ihrer Ermächtigungsgrundlage (§ 4 BImSchG) zu messen.
Was ist eine gemeinsame Anlage?
Mehrere Anlagen derselbe Art bilden gemäß § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV eine gemeinsame Anlage, wenn sie in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen . Die ist insbesondere der Fall, wenn sie
auf demselben Betriebsgelände liegen,
mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind und
einem vergleichbaren technischen Zweck dienen.
Zudem müssen sie durch denselben Betreiber betrieben werden (Abs. 1 Satz 4).
Was ist die Rechtsfolge der Einordnung als gemeinsame Anlage?
Eine gemeinsame Anlage wird als einheitliche Anlage betrachtet. Die Leistungsgrenzen und Anlagengrößen werden dann zusammengerechnet und gemeinsam beurteilt. Dadurch kann es passieren, dass mehrere isoliert gesehen nicht genehmigungspflichtige Anlage zusammen doch einer Genhemigung bedürfen.
Wie ist es zu bewerten, wenn eine bestehende Anlage durch Erweiterung erstmals die relevante Leistungsgrenze/Größe überschreitet?
In diesem Fall bedarf es keiner Änderungsgenehmigung, sondern einer Erstgenehmigung für die gesamte Anlage.