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Die Geschichte eines Handys

Heute hatte ich einmal wieder ein Heimspiel vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Weil ich nicht der enthusiastischste Autofahrer bin und außerdem die Fahrtzeit gerne zum Arbeiten nutze, nehme ich in aller Regel die öffentlichen Verkehrsmittel. In diesem Fall war es der Bus 843 von Olching nach Fürstenfeldbruck, praktischerweise mit der Haltestelle Amtsgericht, unmittelbar vor dessen Eingang.

Als ich vor Prozessbeginn mein Handy pflichtschuldig auf „lautlos“ stellen wollte, stellte ich fest, dass das nicht notwendig war. Ich hatte es nämlich nicht mehr. Eine kurze Suche durch Hosentaschen, Aktenkoffer, Jacke und – sicherheitshalber – auch die Robe ergab den gleichen Befund.

Nach kurzer Anspannung meines durch jahrelange juristische Ausbildung gestählten Erinnerungsvermögens konnte ich eruieren, dass ich es unmittelbar vor dem Aussteigen noch benutzt hatte. Es sprach also vieles dafür, dass das Telephon noch im Bus lag und selbstständig, zumal ohne eigene Fahrkarte, weiterfuhr.

Zugegeben, es gibt souveränere Bitten eines Anwalts an seinen Mandanten als „Könnten Sie mir netterweise Ihr Handy leihen?“, aber in diesem Fall war es notwendig. Die zunächst angerufene MVV-Hotline verwies mich an den Busbetreiber.

Dessen Telephonnummer wiederum war auf dem Fahrplan unten an der Bushaltestelle abgedruckt. Nach einer kurzen Datenaufnahme (wer weiß schon exakt, um wie viel Uhr der Bus nun an der Haltestelle angekommen ist?) konnte die nette Dame des Busunternehmens den genauen Bus ausfindig machen und kontaktieren.

Wenige Minuten danach Rückruf, sie nannte mir den Zeitpunkt, wann der Bus wieder an der Haltestelle sein würde und ich das Gerät in Empfang nehmen könnte. Und vorsichtshalber bekam ich außerdem die Telephonnummer des Busfahrers. Der hatte sein Handy nämlich noch. Und meines auch.

Schlag zwölf Uhr kam der Bus dann auch an der Haltestelle vorgefahren und der Busfahrer übergab mir mein Handy. Dazu richtete er noch eine reichlich kryptische Nachricht an mich: „Machen mal Entsperrung. Kunde von Ihnen war da und wollte Handy haben. Hab ich gesagt geht nicht ohne Code.“ Ich tippte den Entsperrcode ein und zeigte dem Fahrer das nun offensichtlich entsperrte Display. Auch nach einigen Nachfragen verstand ich aber nicht, was er mir bezüglich des Kunden mitteilen wollte. Das lag aber nicht an sprachlichen Defiziten.

Denn nun nimmt das Ganze eine zusätzliche Wendung: Zwischenzeitlich, also vor meiner Wiedererlangung, hatte nämlich ein Mandant in spe auf dem Handy angerufen. Und es nahm auch jemand den Hörer ab, nämlich der Busfahrer. Als der Mandant dann hörte, dass mein Handy abhanden gekommen war, stieg er in genau diesen Bus, der zufällig auch durch seine Straße fährt, ein und wollte das Handy an sich nehmen, um es mir zu bringen. Das wiederum lehnte der Busfahrer aber ab, da er es nur an mich persönlich herausgeben dürfe.

Um die vier sich noch aufdrängenden Fragen zu klären:

  • Alle Daten auf dem Telephon waren selbstverständlich verschlüsselt.
  • Die Verhandlung lief gut – mäßige Geldstrafe, obwohl eigentlich eine Freiheitsstrafe zu erwarten war.
  • Ich hatte neun Anrufe in Abwesenheit.
  • Die Filmrechte an der Geschichte sind noch zu haben.
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