Einer Zeugin, die später dazu kam, droht er an, ihre Familie zu töten, sollte sie gegen ihn aussagen. Bei seiner polizeilichen Vernehmung bricht er in schallendes Gelächter aus, als er den Mord schildert.
Er wird wegen Mordes angeklagt und verurteilt. Die Jury steht nun vor einer schweren Entscheidung: Lebenslange Haft oder Todesstrafe. Sie entscheidet sich für letzteres.
Wenig Reue
Seitdem sitzt Rhines in der Todeszelle. Die Wärter beschreiben ihn als manipulativ, sehr intelligent und sehr gefährlich. Er selbst ist der Meinung, er habe kein wirklich außergewöhnliches Verbrechen begangen, das die Todesstrafe rechtfertige. Andere Mörder seien für schlimmere Taten mit lebenslänglich davongekommen.
Nun hat sich aber ein neuer Aspekt ergeben: Er behauptet, gestützt auf die Aussagen einiger Mitglieder der Jury, er sei nur wegen seiner Homosexualität zum Tode verurteilt worden.
Das Gefängnis als homosexuelles Paradies?
Denn hätten sie ihn zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, wäre er an einem Ort gelandet, an dem sich typischerweise homosexuelle Kontakte ergeben. Das hätte ihm am Ende vielleicht sogar noch gefallen.
Diese holzschnittartigen Überlegungen erscheinen für sich genommen schon recht zynisch. Wenn sie dann noch dazu führen, dass jemand zum Tode verurteilt wird, dann muss es sich dabei doch um ein Fehlurteil handeln. Eines sollte man freilich, auch angesichts der medialen Berichterstattung, nicht vergessen: Er wurde nicht verurteilt, weil er schwul ist. Sondern weil er einen jungen Mann brutal ermordet hat. Seine sexuelle Orientierung könnte lediglich das Strafmaß beeinflusst haben.
Ob dieses Argument wirklich den Ausschlag gegeben hat, ist umstritten. Jurys in den USA müssen ihre Urteile nicht begründen und die Entscheidungen auch nur sehr begrenzt anfechtbar. Das unterscheidet sie deutlich von den Urteilen deutscher Strafgerichte, in denen die Richter die Grundlagen ihrer Entscheidungen sehr genau angeben müssen. Auch bei der Strafzumessung müssen alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Argumente zumindest Erwähnung finden.
Völlig vor Willkür geschützt ist der Angeklagte natürlich auch vor deutschen Gerichten nicht. Wir haben relativ weite Strafrahmen, bei Diebstahl bspw. eine minimale Geldstrafe bis fünf Jahre Gefängnis, bei gefährlicher Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe – das sind enorme Unterschiede zwischen Mindest- und Höchstmaß.
Innerhalb dieses Rahmens ist das Gericht nicht gehindert, zulässige Strafzumessungserwägungen im Urteil anzugeben, aber im Hinterkopf noch andere Argumente zu haben, die es lieber nicht niederschreibt. Auch Richter sind nur Menschen, die vielleicht nicht immer jede Sympathie und jede Antipathie an der Gerichtspforte abgeben können. Genau das macht eine kompetente Strafverteidigung so wichtig.
Das Hauptproblem des US-amerikanischen Strafprozesses ist aber, dass die Geschworenen völlig allein gelassen werden und dann ein Urteil fällen sollen. Welche Argumente hier ausgetauscht werden, welche geheimen Motive bestehen und ob ggf. einzelne Jury-Mitglieder die Diskussion an sich reißen, kann von außen kaum beurteilt werden.
Ob Charles Rhines also einen fairen Prozess und ein gerechtes Urteil erhalten hat, kann niemand sagen. Schon gar nicht ein Vierteljahrhundert später.