Im US-Bundesstaat Vermont kandidiert nun der 14-jährige Ethan Sonneborn für das Amt des Gouverneurs – vorerst aber in der Qualifikationsrunde („primary“) der Demokratischen Partei. Natürlich dürfen auch 14-Jährige in Vermont nicht wählen – für die Wählbarkeit gibt es in dem Staat aber keine Regelungen, also kann auch er theoretisch gewählt werden.
Im deutschen Recht sind passives und aktives Wahlrecht normalerweise parallel geregelt. So sieht Art. 38 Abs. 2 GG vor:
Wahlberechtigt [zum Deutschen Bundestag] ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Da die Volljährigkeit heute mit 18 Jahren eintritt, ergibt sich hier also von Verfassungs wegen kein Unterschied. § 12 des Bundeswahlgesetzes übernimmt diese Regelung in das einfache Recht, schließt aber im Ausland wohnende Deutsche ohne Beziehung zum Inland sowie bestimmte Straftäter sowie Entmündigte vom Wahlrecht aus.
Eine Vorschrift über die Wählbarkeit des Bundeskanzlers findet sich im Grundgesetz übrigens nicht. Art. 66 GG verbietet ihm lediglich ein anderes besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen Beruf auszuüben.
Damit könnte also scheinbar ein 14-Jähriger auch Bundeskanzler werden. Die Literatur geht allerdings davon aus, dass auch die Regelungen zur Wählbarkeit zum Bundestag analog auf den Bundeskanzler anzuwenden sind. Demnach müsste der Kanzler also mindestens 18 Jahre alt sein. Eine nähere Begründung für diese Analogie gibt es nicht, man geht wohl davon aus, dass die politischen Fähigkeiten eine gewisse Verstandesreife voraussetzen.
Diese Frage stellt sich im bundesdeutschen Verfassungsleben aber auch nicht, da es keine parteiinternen Vorwahlen zum Bundeskanzler gibt, an denen sich jeder beteiligen dürfte. Auch die „Kanzlerkandidaten“ der Parteien sind so gesehen keine wirklichen Wahlvorschläge. Denn der einzige Vorschlag für die Wahl des Kanzlers geschieht durch den Bundespräsidenten (Art. 63 Abs. 1 GG) – und der hat bis zum heutigen Tag noch niemals einen Minderjährigen vorgeschlagen.
Rigoroser ist dagegen die Bayerische Verfassung, nach der der Ministerpräsident mindestens 40 Jahre alt sein muss (Art. 44 Abs. 2). Auch die US-Verfassung sieht ein hohes Mindestalter vor, nämlich 35 (Art. 2 Abs. 1 Satz 5). In der antiken römischen Republik musste man als Konsul sogar 43 Jahre alt sein.
Ob ein Mindestalter für besonders weise politische Entscheidungen sorgt, darf man bezweifeln. Richtiges und vernünftiges Handeln hängt jedenfalls nicht zwingend von einem bestimmten Alter ab. Gerade in der aktuellen Politik gibt es nicht wenige Menschen in fast allen Parteien, die seit Jahrzehnten nur für den Staat und im politischen Betrieb tätig waren und so trotz fortgeschrittenen Lebensalters evtl. wenig Erfahrung mit dem echten Leben vorweisen können.
Und so ist es ein wunderbares Bonmot zum Schluss all dieser Altersbetrachtungen, dass der 14-jährige Ethan Sonneborn den 77-jährigen Linkspopulisten Bernie Sanders zum Vorbild hat.