Geändert werden sollen folgende Vorschriften:
Art. 8 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Art. 9 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Art. 11 Abs. 1 GG: Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
An die Stelle der Begriffe „Alle Deutschen“ soll jeweils „Alle Menschen“ treten. Damit können auch Ausländer die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Berufsfreiheit für sich in Anspruch nehmen.
Aber ist das denn bislang anders? Dürfen Ausländer nicht an Demonstrationen teilnehmen und keine Vereine gründen? Wird ihnen ihr Wohnort und ihr Beruf staatlicherseits zugeteilt?
Das ist natürlich schon jetzt nicht der Fall:
- Für EU-Bürger gelten die Deutschen-Grundrechte unmittelbar, so als wären sie Inländer. Die genaue rechtliche Begründung ist strittig, das Ergebnis ist aber weitestgehend anerkannt.
- Andere Ausländer können sich jedenfalls auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen. Diese umfasst auch das Recht, sich zu versammeln, einen bestimmten Beruf auszuüben usw. Lediglich Eingriffe in dieses allgemeine Grundrecht sind einfacher zu begründen.
- Und schließlich unterscheidet das einfache Gesetzesrecht kaum zwischen Deutschen und Ausländern. Die Versammlungsgesetze der Länder, die Vereinsvorschriften im BGB usw. behandeln die Staatsangehörigkeit so gut wie gar nicht.
Daher kenne ich auch keine Verfassungsbeschwerde, bei der das Bundesverfassungsgericht tatsächlich nur wegen der fehlenden deutschen Staatsbürgerschaft den grundrechtlichen Schutz abgelehnt hat.
Wenn die umbenannte SED trotzdem das Grundgesetz ändern will, dann ist das reine Symbolpolitik. Man kann es auch Populismus nennen.