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    Categories: Anwaltsrecht

Das Ende der Robe?

Die schwarze Robe ist die Berufstracht der Rechtsanwälte. Daran erkennt man sofort den Juristen – auch, wenn die Herkunftserklärung, der preußische König Friedrich Wilhelm I. habe diese verordnet, damit man die „Spitzbuben“ schon von Weitem sehe, wohl ins Reich der Mythen gehört.

Abschaffung der Robenpflicht durch die Satzungsversammlung?

Die Robe ist dabei nicht nur eine Frage der Üblichkeit, sondern auch berufsrechtlich in § 20 Abs. 1 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) festgeschrieben. Dies könnte sich nun ändern. Denn die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer berät bald über eine Änderung dieser Vorschrift. Hierüber hat sich bereits eine lebhafte Diskussion in der Anwaltschaft entwickelt.

Ich persönlich bin ein Freund der Robe. Sie gehört einfach zu unserem Beruf dazu. Ich trage die Robe bei allen Verhandlungen, in der Regel auch bei Gerichten, in denen die Robe nicht mehr verpflichtend ist, z.B. in Zivilsachen vor dem Amtsgericht München.

Trotzdem halte ich relativ wenig von einer Verpflichtung für alle Anwälte. Das muss wirklich jeder selbst wissen, wie er nun vor Gericht auftreten will. Wenn der gegnerische Anwalt nur mit Anzug und Krawatte oder meinetwegen auch im Fußballtrikot oder ganz nackt vor Gericht erscheinen will, dann ist das sein gutes Recht. Ich habe auch schon männliche Anwälte gesehen, die – was aus meiner Sicht knapp hinter „ganz nackt“ kommt – eine Jeans getragen haben.

Robe als Anwaltsuniform

Ein Argument der Robenpflichtbefürworter kommt dabei immer wieder: Die Robe sei unsere Uniform, die alle gleich macht und einen gewissen Corpsgeist vermittle. Die Anwälte als verschworene Gemeinschaft.

Dieses Argument ist für mich als kalten liberalen Individualisten ein massives Argument gegen die Robenpflicht, vielleicht sogar gegen die Robe insgesamt. Ich bin Anwalt, kein Soldat. Ich bin Vertreter meines Mandanten, kein Rechtsanwendungsroboter. Andere Anwälte sind meine Kollegen, aber nicht meine Verbündeten. Und vor Gericht trete ich als ich selbst auf, nicht als anonymisierter Robenträger.

Vor Gericht ist auch der Anwalt er selbst

Nichts läge mir ferner als mich hinter der Robe zu verstecken. Selbstverständlich bedeutet eine vernünftige Interessenvertretung vor Gericht, dass ich mich auf die für meinen Mandanten sprechenden Argumente konzentriere. Wenn es mehrere akzeptable Ansichten in einer Rechtsfrage gibt, dann entscheide ich mich natürlich für diejenige, die meinem Mandanten nützt. Aber ich muss alles, was ich vor Gericht sage, auch persönlich vertreten können. Ich lege mein Gewissen und meinen Ethos nicht ab, wenn ich die Robe anziehe.

Anwälte, die glauben, die Robe mache sie zu einem entpersonalisierten Teil der Anwaltsgemeinschaft, sollte man aber von der Pflicht zum Robentragen entbinden. Und meinetwegen auch alle anderen.

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