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Justitia und Corona

Das Corona-Virus stellt auch die Justiz vor organisatorische Herausforderungen.
Das Coronavirus ist in der juristischen Realität angekommen und stellt den Justizbetrieb vor erhebliche Herausforderungen, die nicht immer ganz zur Zufriedenheit der Beteiligten gelöst werden.

Ich selber war davon auch betroffen, am Montag in der Früh hatte ich einen Termin beim Amtsgericht Pfaffenhofen. Nun war ich mir ziemlich sicher, dass die Verhandlung ausfallen würde. Die deutliche Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen wurde aber erst am Sonntag Abend (zufälligerweise nach Abschluss der bayerischen Kommunalwahlen) verkündet und sagte nichts zu Gerichtsterminen im Allgemeinen.

IKEA statt Amtsgericht

Daher musste ich davon ausgehen, dass der Termin stattfindet, und habe mich um kurz nach sieben zur S-Bahn begeben. Der mitverteidigende Kollege hat mich dann mit dem Auto im Münchner Stadtgebiet aufgesammelt und ist mit mir Richtung Norden gefahren. Kurz nach acht haben wir die Geschäftsstelle des Gerichts telephonisch erwischt, die uns mitteilte, dass die Verhandlung natürlich flach fällt und wir bereits gegen 7:30 Uhr ein Fax erhalten haben.

Auf Höhe des Echinger IKEAs sind wir daher umgedreht. Sehr ärgerlich war, dass dieser uhrzeitbedingt (vielleicht auch schon coronabedingt) nicht auf hatte und uns deswegen ein preiswertes Frühstück verwehrt blieb. Wenigstens konnte ich bei der Hin- und Rückfahrt einen Schriftsatz verfassen und war im Münchner Nahverkehr hoffentlich nicht mehr Viren ausgesetzt als dort üblich.

Auswirkungen auf Strafprozesse

Strafprozesse in Haftsachen müssen beschleunigt behandelt werden.
Die Absetzung von Terminen scheint mittlerweile auch bundesweit die Regel zu sein. Zivilprozesse finden praktisch gar nicht mehr statt, Strafprozesse nur in Ausnahmefällen. Ausgenommen sind allenfalls Haftsachen, bei denen man den (möglicherweise unschuldigen) Angeklagten natürlich nicht so lange im Gefängnis sitzen lassen will, bis irgendwann wieder Normalzustand eingekehrt ist.

Über den Umgang mit dem Virus im Strafprozess hat Rechtsanwalt Dr. Burhoff, ein ausgewieser Kenner der Materie, einen sehr erhellenden Aufsatz geschrieben.

Manche machen weiter

Es gibt aber auch ganz unbeugsame Gerichte, die sich keine Angst einjagen lassen wollen. So hat das Landgericht Düsseldorf zumindest vor nicht allzu langer Zeit noch verkündet, dass alle Verhandlungen wie geplant stattfinden sollen. Die Kollegen von CSP Rechtsanwälte haben das nicht so lustig gefunden.

Über bloßes Unverständnis hinaus ging die Reaktion einiger Strafverteidiger vor dem Landgericht München II in einem Schwurgerichtsprozess. Diese haben sich geweigert, den Gerichtssaal zur Fortsetzung der Hauptverhandlung zu betreten, weswegen der Termin ausfallen musste. Gegen den vorsitzenden Richter wurden wegen der möglichen Gefährdung der Prozessbeteiligten sogar Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet.

Bundesverfassungsgericht und EGMR

Auch vor dem Bundesverfassungsgericht macht Corona nicht Halt: Die Urteilsverkündndung im Verfahren über Verfassungsbeschwerden gegen das Anleihenkaufprogramm der EZB wurde vom 16.03. auf den 05.05. verlegt – auch das Datum dürfte freilich unter Vorbehalt stehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ganz außergewöhnliche Maßnahmen zur Entspannung des Lage getroffen: Alle Fristen in Verfahren über Menschenrechtsbeschwerden werden erst einmal um einen Monat verlängert. Das ist ein sehr pragmatischer Schritt, wobei der eine Monat bestimmt nicht das Ende der Fahnenstange sein wird. Erst, wenn eine Entspannung in ganz Europa zu verzeichnen ist, wird es wieder in den Normalbetrieb gehen.

Das beA verabschiedet sich

Sehr praktisch ist natürlich, dass es mittlerweile mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eine einfache Möglichkeit gibt, Schriftsätze an Gerichte zu schicken, ohne die Übertragungsverluste des Faxes, die rechtlichen Unsicherheiten der E-Mail oder die Infektionsgefahr des Wegs zum Briefkasten auf sich nehmen zu müssen. Weniger praktisch war, dass das beA von Sonntag bis Dienstag ausgefallen ist.

Ich bin nun gespannt, ob die geringere Zahl an Urteilen in der nächsten Zeit dazu führen wird, dass es auch weniger Bedarf an Verfassungsbeschwerden geben wird. Für die bayerische Corona-Soforthilfe für Freiberufler dürfte ich vorerst jedenfalls nicht in Frage kommen.

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