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    Categories: Verfassungsrecht

Corona, Grundrechte und Gefühl

Nichts hören, nichts sagen, nichts sehen – ein schlechtes Motto bei Grundrechtseinschränkungen.
„Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht.“

Ein solcher Button wird gerade eifrig über Soziale Medien geteilt. Grundaussage soll also sein, dass die Corona-Maßnahmen des Staates die Rechte der Bürger gar nicht einschränken. Zumindest fühlt man das.

Corona-Regeln greifen in viele Grundrechte ein

Gefühle sind freilich etwas Schönes. Sie sollten aber auch eine gewisse Verbindung zur Realität wahren. Und selbstverständlich bedeuten praktisch alle Gebote und Verbote, die der Gesetzgeber und die Regierungen im Hinblick auf die Pandemiebekämpfung erlassen haben, Eingriffe in Grundrechte:

All das sind Grundrechtseingriffe. Ohne jeden Zweifel. Die Grundrechte sollen vor solchen Maßregeln des Staates schützen. Und wenn der Staat trotzdem solche Vorschriften einführt, dann werden die Grundrechte beschränkt.

Behörden und Gerichte bestätigen Eingriffe

Aber glauben Sie nicht mir, hören Sie sich an, was andere Autoritäten dazu sagen:

Eingriffe können gerechtfertigt sein

Das Gefühl, dass das alles keine Eingriffe in Grundrechte sein sollen, kommt wohl von dem Bewusstsein, dass diese Maßnahmen jedenfalls in Teilen sinnvoll und gerechtfertigt sind. Und genau darum sind die Grundrechtseingriffe auch nicht automatisch unrechtmäßige Grundrechtsverletzungen.

Das Gefühl, dass der Staat „nichts Schlimmes tut“, ist freilich ehrenhaft. Es sollte aber nicht jede Wachsamkeit dahin gehend, dass unsere Rechte eingeschränkt werden, verdrängen.

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