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Welches Gericht ist zuständig?

Mich hat eine Anfrage erreicht, wie man denn in Auseinandersetzungen mit Behörden feststellen kann, welche Gerichte zuständig sind. Fragen nach Gerichtszuständigkeiten sind in diesem Bereich oft nicht so leicht zu beantworten:

Grundsätzlich kann man sagen, dass für Auseinandersetzungen zwischen dem Bürger und Behörden die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Soweit es um sozial- oder steuerrechtliche Angelegenheiten geht, entscheiden spezialisierte Verwaltungsgerichte, nämlich die Sozialgerichte bzw. Finanzgerichte.

Allerdings sind bspw. Staatshaftungsklagen aus historischen Gründen vor den Landgerichten zu erheben, obwohl diese eigentlich auch vor die Verwaltungsgerichte gehören würden.

Bei Auseinandersetzungen mit der Polizei sind auch die Verwaltungsgerichte zuständig, allerdings nur, wenn es sich um polizeiliches Handeln aus ordnungs-/sicherheitsrechtlichen Aspekten handelt. Soweit die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung tätig war, sind die Strafgerichte zuständig. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft nicht so einfach.

Wenn es um die Entziehung der persönlichen Freiheit, also Verhaftung im weitesten Sinne und aus welchem Anlass auch immer geht, sind dagegen fast in jedem Fall die Amtsgerichte zuständig.

Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt, das auch eine Behörde darstellt, gehören dagegen grundsätzlich vor die Familiengerichte, die auch zur Zivilabteilung des Amtsgerichts gehören.

Es kommt auch durchaus einmal vor, dass sich die Gerichte nicht einig sind, wer eine bestimmte Entscheidung nun treffen muss oder darf. Ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter liegt aber nur vor, wenn eine willkürliche Falschzuordnung eines Verfahrens zu einem bestimmten Gericht erfolgt ist.

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