Wenn ich im Bekanntenkreis und gegenüber Kollegen erwähne, in welchen Rechtsbereichen ich tätig bin, ist die erste Frage, wie man auf ein solches Tätigkeitsgebiet kommt. Denn eine derart enge Spezialisierung wie meine Kanzlei sie aufweist, ist höchst ungewöhnlich. Rechtsanwälte, die ausschließlich im Staats- und Verfassungsrecht (und in ganz seltenen Fällen noch in verwandten Randgebieten) tätig sind, gibt es bundesweit wahrscheinlich kein Dutzend.
Da ist es wenigstens mal eine erfrischende Ausnahme, dass mich die Gegenpartei in einem Verfahren als „Wald- und Wiesenanwalt“ bezeichnet hat. Das ist doch wenigstens mal ein Lob, das ich selten höre. Die einzige botanische Bezeichnung, die mir sonst für die eher exotischeren Thematiken einfallen würde, wäre eigentlich der „Orchideenanwalt“.
Aber auch mit Streitigkeit rund um Wald und Wiese können Sie gerne zu mir kommen, sofern ein verfassungsrechtlicher Bezug vorhanden ist. In Ausnahmefällen kann ich mir hier sogar als Feld-, Wald- und Wiesenanwalt betätigen.