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Haftet der Staat bei einer Impfpflicht?

Eine Corona-Impfpflicht würde nichts am Ausgleich für Impfschäden ändern.
In der Diskussion um eine Impfpflicht gegen das Corona-Virus wird des öfteren eingewandt, diese würde nicht kommen, weil der Staat dann für mögliche Impfschäden haften müsste. Tatsächlich würde eine gesetzlich angeordnete Impfpflicht aber nichts an der Haftungssituation ändern.

Die Haftung für Impfschäden ist im Wesentlichen in § 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. In § 60 Abs. 1 Satz 1 ist vorgesehen, dass der Staat den Betroffenen entschädigt, wenn er eine Gesundheitsverletzung wegen einer Impfung erleidet, die

  • Nr. 1: von der Gesundheitsbehörde des Bundeslandes empfohlen wurde,
  • Nr. 1a: gegen Corona verabreicht wurde, solange es noch keine Empfehlung gab,
  • Nr. 2: aufgrund des Infektionsschutzgesetzes durch eine Behörde angeordnet wurde oder
  • Nr. 3: durch ein Gesetz unmittelbar angeordnet wurde.

Relevant ist heute die Nr. 1. Die Corona-Impfung wird empfohlen, darum haftet der Staat für eventuelle Schäden.

Sollte die Corona-Impfung irgendwann verpflichtend werden, haftet der Staat immer noch, aber aus einem anderen Grund: Wenn das Gesetz die Impfung direkt für verpflichtend erklärt, greift Nr. 3. Wenn das Gesetz der Behörde erlaubt, eine Impfung anzuordnen, greift Nr. 2. An der Rechtsfolge der Haftung ändert das aber gar nichts.

Dass der Staat „verantwortlicher“ für Impfschäden wäre, wenn er seine Bürger dazu zwingt, ist jedenfalls falsch. Im Gegenteil, bei einer gesetzlichen Verpflichtung gilt der Grundsatz „keine Haftung für legislatives Unrecht“. Es gibt also keine Staatshaftung, wenn das Gesetz einen unmittelbaren Schaden herbeiführt. Demnach könnte sich der Staat bei einer gesetzlichen Impfpflicht sogar ganz aus der Haftung befreien. Das ist freilich nicht zu erwarten, vielmehr würde der Staat es mit Sicherheit bei den Regelungen des § 60 IfSG belassen.

Daneben greift übrigens die Haftung des Impfstoffherstellers aus dem Produkthaftungsgesetz. Richtig ist wohl, dass sich die Unternehmen davon vertraglich haben freistellen lassen. Das bedeutet aber nur, dass der Schaden nicht beim Produzenten hängen bleibt. Der Bürger kann weiter direkt gegen den Hersteller (Biontech, Moderna etc.) klagen und seine Entschädigung von diesem beanspruchen. Der Staat muss dann aber dem Hersteller das Geld (ganz oder teilweise) ersetzen. Hieran ändert eine Impfpflicht wiederum nichts.

Auch mögliche arzneimittelrechtliche und allgemeine zivilrechtliche Haftungsansprüche sind unabhängig davon, ob man sich nun freiwillig oder gezwungenermaßen impfen lässt.

Unzutreffend ist auch die Behauptung, man würde auf dem Aufklärungsbogen für die Impfung auf eine Haftung verzichten. Mit der Unterschrift bestätigt man hier nur, dass die (umfangreichen) Belehrungen zur Kenntnis genommen hat. Entschädigungsfolgen werden dort nicht geregelt, wie man hier selbst nachprüfen kann.

Die Angst vor Haftung wird den Staat jedenfalls nicht davon abhalten, eine Impfpflicht einzuführen.

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