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Keine Verfassungsbeschwerde gegen Grenzsperre

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Grenzsperre ist nicht zulässig, wenn keine intensive Auseinandersetzung mit den Gründen stattfindet:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250206_1bvr212624.html

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