In diesem Rechtstipp erläutert RA Thomas Hummel, welche strafprozessualen Ermittlungsschritte – wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft oder Telekommunikationsüberwachung – eigenständige, grundrechtliche Eingriffe darstellen und deshalb bereits vor Abschluss des Verfahrens über eine Verfassungsbeschwerde angefochten werden können. Außerdem erklärt er, welche fachgerichtlichen Rechtsmittel zuerst auszuschöpfen sind, in welchen Fällen auch nachträglich – oder sogar nach Verfahrensende – Beschwerde zulässig ist, und wann eine Eilanordnung beim BVerfG in Betracht kommt. Grundlage ist die Verhältnismäßigkeit zum Zeitpunkt der Maßnahme.
- On 8. Juni 2025
Categories:
Allgemein
Verfassungsbeschwerde gegen Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren
-
KI in der Juristerei
Ich bin ja ein Fan von künstlicher Intelligenz. Wenn ich mir anschaue, was sogar ein…
-
Die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
Dieser Beitrag erklärt, wie man eine Verfassungsbeschwerde inhaltlich so vorbereitet, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht…
-
Verfassungsbeschwerde in Erbschaftsangelegenheiten
Wie und wann sich eine Verfassungsbeschwerde im Erbrecht lohnt – insbesondere bei Konflikten um Pflichtteilsansprüche…