In diesem Rechtstipp erläutert RA Thomas Hummel, welche strafprozessualen Ermittlungsschritte – wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft oder Telekommunikationsüberwachung – eigenständige, grundrechtliche Eingriffe darstellen und deshalb bereits vor Abschluss des Verfahrens über eine Verfassungsbeschwerde angefochten werden können. Außerdem erklärt er, welche fachgerichtlichen Rechtsmittel zuerst auszuschöpfen sind, in welchen Fällen auch nachträglich – oder sogar nach Verfahrensende – Beschwerde zulässig ist, und wann eine Eilanordnung beim BVerfG in Betracht kommt. Grundlage ist die Verhältnismäßigkeit zum Zeitpunkt der Maßnahme.
- On 8. Juni 2025
Categories:
Allgemein
Verfassungsbeschwerde gegen Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren
-
„Mehr Härte, weniger Klarheit?“ — Zum BMJ-Vorstoß gegen Menschenhandel
Worum es konkret geht Das BMJ will die Menschenhandelsdelikte umbauen: generelle Höchststrafe bis zu zehn…
-
Nach einem teuren Prozess: Mit der Verfassungsbeschwerde Kosten zurückholen
Dieser Beitrag von RA Thomas Hummel beleuchtet, wie man nach einem verlustreichen Prozess – oft mit…
-
300 Spartaner für Frauke Brosius-Gersdorf
300 ist natürlich eine beeindruckende, je nach Kontext erstaunlich niedrige oder besondere hohe Zahl, das…