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Neues Projekt: Das Juristische Wörterbuch

Juristische Begriffe haben die unangenehme Eigenschaft, für Juristen völlig selbstverständlich und für alle anderen weitgehend unverständlich zu sein.

Was ist beispielsweise eine Verfassungsbeschwerde? Was versteht man unter Rechtsfähigkeit? Und was genau ist eigentlich ein Grundrecht?

Für solche Fragen gibt es nun ein neues Projekt: juristisches-woerterbuch.de.

Das Juristische Wörterbuch soll zentrale Rechtsbegriffe möglichst knapp, verständlich und trotzdem juristisch zuverlässig erklären. Die einzelnen Einträge beginnen mit einer kurzen Definition und erläutern anschließend die Bedeutung des Begriffs, wichtige Voraussetzungen und typische Beispiele. Verwandte Begriffe sind miteinander verknüpft, sodass man sich von einem Stichwort zum nächsten durch die jeweilige Rechtsmaterie bewegen kann.

Den Anfang machen insbesondere Begriffe aus dem Verfassungsrecht, dem Prozessrecht und dem Zivilrecht. Das Wörterbuch soll aber nach und nach um weitere Begriffe und Rechtsgebiete wachsen.

Gedacht ist die Seite dabei nicht nur für Juristen. Gerade wer bei einem Schreiben einer Behörde, in einem Urteil oder auch in einem Artikel auf einen unbekannten Rechtsbegriff stößt, soll dort schnell eine verständliche erste Erklärung finden.

Wer also künftig wissen möchte, was sich hinter einem juristischen Ausdruck verbirgt, kann einen Blick auf juristisches-woerterbuch.de werfen.

[1]: https://juristisches-woerterbuch.de/ „juristisches-woerterbuch.de“

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