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    Categories: Zivilrecht

Die Betreuungsanordnung von Alkoholkranken

Wer an Alkoholismus leidet, kann trotzdem seine Einwilligung dazu verweigern, dass er unter Betreuung gestellt (also nach altem Sprachgebrauch „entmündigt“) wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:

Entscheidung vom 20. Januar 2015, 1 BvR 665/14

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