Das Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Besitzes jugendpornographischer Schriften wurde eingestellt. Das ist eine ziemlich normale Maßnahme, die übergroße Mehrheit der Strafverfahren wird nicht durch ein Urteil beendet. Sehr viele Verfahren gehen nicht einmal vor Gericht, sondern werden durch die Staatsanwaltschaft selbst erledigt.
- On 28. Juli 2016
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ProzessrechtStrafrecht
Die Einstellung eines Strafverfahrens
Tags: § 153a StPOAuflageEinstellungEinstellung des VerfahrensFall EdathyStPOStrafverfahren
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