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    Categories: Prozessrecht

Wenn der Richter nicht unterschreibt

Haben Richter etwas davon, wenn sie nicht unterschreiben?
Ich habe hier schon diverse Male die Theorien thematisiert, dass Richter ihre Entscheidungen des Öfteren oder gar regelmäßig nicht unterschreiben würden und habe auch Bilder von Original-Urteilen gezeigt.

Eine Theorie dazu ist, Richter würden ihre Entscheidungen deswegen nicht unterschreiben, weil sie dann keine Verantwortung für die Entscheidungen übernehmen müssten. Sie könnten quasi so tun als hätten sie den Beschluss oder das Urteil, auf dem ihr Namen aber keine Unterschrift steht, nie gesehen und jedenfalls nicht erlassen.

Ich stelle mir gerade die Aussage des Richters im Ernstfall vor:

Nein, den Strafbefehl hab ich nicht erlassen. Das weiß ich ganz sicher, denn an dieses eine von den 15.000 Verfahren, die ich entschieden habe, würde ich mich ganz genau erinnern.

Das ist nicht meine Unterschrift. Auch wenn die so ausschaut wie alle anderen Unterschriften unter allen Strafbefehlen, Beschlüssen, Urteilen und Verfügungen von mir. Aber das Verfahren… nein, das war ich nicht.

Warum da mein Name im Hauptverhandlungsprotokoll steht – fragen Sie mich nicht, das ist mir wirklich ein völliges Rätsel. Da muss meine Sekretärin, die Jahrzehnte mit mir zusammengearbeitet hat, mich verwechselt haben.

Und die ganzen Schriftstücke im Gerichtsverwaltungsprogramm, die mit meinen Zugangsdaten angelegt wurden, kann nur der Hausmeister unbemerkt geschrieben haben. Also Sachen gibt’s!

Dass die Akte dann weg war und nach Rechtskraft vom OLG plötzlich wieder zurückkam, hab ich wohl einfach nicht gemerkt. Ja, so muss es gewesen sein, das glauben Sie mir doch sicher.

Es ergibt einfach keinen Sinn. Schon allein deswegen, weil Richter für ihre (Fehl-) Entscheidungen ohnehin nicht haften.

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