Ob wirklich, wie gemeinhin behauptet wird, 80 % der weltweiten Steuerliteratur in deutscher Sprache sind, können uund wollen wir heute nicht beantworten. Dieser Text soll vielmehr einen Überblick über die grundlegendsten Normen des deutschen Einkommensteuerrechts geben.
§ 1 | persönliche Steuerpflicht |
§ 2 Abs. 1 | die sieben Einkunftsarten |
§ 2 Abs. 2 | Unterteilung in Gewinn- und Überschusseinkünfte |
§ 3 und § 3b | steuerfreie Einnahmen, z.B. Versicherungs- und Sozialleistungen, aber auch die Übungsleiterpauschale (Nr. 26), Trinkgelder (Nr. 51) sowie bestimmte Zuschläge (§ 3b) |
§ 4 Abs. 1 | Gewinnermittlung durch Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich) |
§ 4 Abs. 3 | Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung |
§ 4 Abs. 5 | nicht absetzbare Ausgaben |
§ 7 | Absetzung für Abnutzungen (AfA) |
§ 8 Abs. 1 | Einnahmedefinition (analoge Anwendung auf Betriebseinnahmen) |
§ 8 Abs. 2 | Versteuerung eines Firmenwagens |
§ 9 und § 9a | Werbungskosten, z.B. Pendlerpauschale (Abs. 1 Nr. 4), Verpflegungsmehraufwand (Abs. 4a) sowie Arbeitnehmerpauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 a) |
§ 10 | Sonderausgaben, z.B. eigene Bildungsausgaben (Abs. 1 Nr. 7), Schulgeld für Kinder (Abs. 1 Nr. 9), Unterhaltszahlungen (Abs. 1a Nr. 1) |
§ 11 | Zufluss-/Abflussprinzip (gilt nicht für Betriebsvermögensvergleich) |
§ 12 | nicht abzugsfähige Ausgaben |
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 | freiberufliche Tätigkeit, Aufzählung der Katalogberufe |
§ 20 Abs. 6 | Abzugsverbot für Verluste aus Kapitalvermögen |
§ 33 | außergewöhnliche Belastungen |