Grundnormen des EStG

Ob wirklich, wie gemeinhin behauptet wird, 80 % der weltweiten Steuerliteratur in deutscher Sprache sind, können uund wollen wir heute nicht beantworten. Dieser Text soll vielmehr einen Überblick über die grundlegendsten Normen des deutschen Einkommensteuerrechts geben.

§ 1 persönliche Steuerpflicht
§ 2 Abs. 1 die sieben Einkunftsarten
§ 2 Abs. 2 Unterteilung in Gewinn- und Überschusseinkünfte
§ 3 und § 3b steuerfreie Einnahmen, z.B. Versicherungs- und Sozialleistungen, aber auch die Übungsleiterpauschale (Nr. 26), Trinkgelder (Nr. 51) sowie bestimmte Zuschläge (§ 3b)
§ 4 Abs. 1 Gewinnermittlung durch Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich)
§ 4 Abs. 3 Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung
§ 4 Abs. 5 nicht absetzbare Ausgaben
§ 7 Absetzung für Abnutzungen (AfA)
§ 8 Abs. 1 Einnahmedefinition (analoge Anwendung auf Betriebseinnahmen)
§ 8 Abs. 2 Versteuerung eines Firmenwagens
§ 9 und § 9a Werbungskosten, z.B. Pendlerpauschale (Abs. 1 Nr. 4), Verpflegungsmehraufwand (Abs. 4a) sowie Arbeitnehmerpauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 a)
§ 10 Sonderausgaben, z.B. eigene Bildungsausgaben (Abs. 1 Nr. 7), Schulgeld für Kinder (Abs. 1 Nr. 9), Unterhaltszahlungen (Abs. 1a Nr. 1)
§ 11 Zufluss-/Abflussprinzip (gilt nicht für Betriebsvermögensvergleich)
§ 12 nicht abzugsfähige Ausgaben
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 freiberufliche Tätigkeit, Aufzählung der Katalogberufe
§ 20 Abs. 6 Abzugsverbot für Verluste aus Kapitalvermögen
§ 33 außergewöhnliche Belastungen
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