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Völkerrecht: Der Staat auf dem Kreuzfahrtschiff

Das Bestehen eines Staates drückt sich vor allem durch staatliche Machtausübung aus.
Was ein Staat ist, ist im Völkerrecht hoch umstritten und wohl nicht abschließend zu klären. Zu dieser Frage habe ich schon einmal ein Youtube-Video veröffentlicht, das aber auch keine definitive Klärung anbietet.

Hummel-Formel

Ich habe lediglich eine die verschiedenen Theorien zusammenfassende Definition angeboten, die ich ohne unnötige Bescheidenheit als Hummel-Formel bezeichne:

Ein Staat ist ein Gebilde, das dem Charakter eines Staates entspricht, es sei denn, es

  • erstreckt sich über kein eigenes Gebiet,
  • besitzt keine dauerhaft im Staatsgebiet lebende Bevölkerung oder
  • übt keine verbindliche Staatsgewalt auf der Grundlage einer verfassten Ordnung aus.

Künstliches Land kein Staatsgebiet?

Zum Kriterium des Staatsgebiets wird weiterhin ganz überwiegende vertreten, dass Staatsgebiet nur klassisches Territorium ist. Nicht dazu zählen sollen künstliche Gebilde wie Plattformen im Meer oder aufgeschüttete Inseln.

Dies überrascht etwas. Denn selbstverständlich hat der Mensch immer wieder dem Meer Land abgerungen und ebenso selbstverständlich zählen wir dieses künstliche Land zum Staatsgebiet, ebenso wie natürliches Land.

Warum wird das also anders gesehen, wenn ein Land rein künstlich ist?

Keine Schaffung neuer Staaten angestrebt

Zum einen muss man wohl zugestehen, dass die meisten derartigen „Staaten“ schon allein deswegen aus der Definition gefallen sind, weil sie eben nicht wie ein Staat gewirkt haben. Das Fürstentum Sealand, das auf einer ausrangierten Militärplattform errichtet wurde, wurde nie wirklich staatlich organisiert.

Zum anderen wird das Völkerrecht ganz wesentlich von den bereits bestehenden Staaten geprägt und diese haben kein Interesse daran, unbegrenzt neue Staaten entstehen zu lassen. Diese „Gefahr“ bestünde jedenfalls außerhalb der 200-Meilen-Zone, also 360 Kilometer von jeder Küste entfernt, wo kein Staat mehr seine Einflusssphäre geltend machen kann.

Anerkennung wohl unumgänglich

Würde man nun aber tatsächlich eine größere Zahl von Ölbohrinseln zusammen montieren und so ein Territorium schaffen, das zumindest dem eines kleinen Staates entspricht, würde man dort eine nennenswerte Zahl von Personen ansiedeln, gäbe es dort staatliche Strukturen und würde eine Wirtschaft entstehen, dann wäre die äußerliche Definition eines Staates erfüllt.

Dass man diesem Staat dann die Anerkennung mit dem rein formalen Argument, sein Territorium sei künstlich geschaffen worden, verweigern kann, dürfte jedenfalls fraglich sein. Wenn sich ein solcher Staat etablierte, würde er wohl auch bald von anderen Staaten anerkannt.

Der Schiffsstaat

Kreuzfahrtschiffe werden häufig als schwimmende Städte bezeichnet. Könnten sie auch schwimmende Staaten sein?
Ganz aktuell ergibt sich da eine neue interessante Überlegung: Kann man eines der derzeit leider weitgehend ungenutzten Kreuzfahrtschiffe zum Staat umbauen? Platz für mehrere tausend Menschen gibt es an Bord. Ebenso die Infrastruktur für eine gewisse Binnenwirtschaft.

Um hier Staatsgewalt zu etablieren, müsste das Schiff freilich jede Oberhoheit durch den Flaggenstaat beenden. Um ein wirkliches Staatsgebiet zu werden, wäre wohl auch eine dauerhafte Verbindung zum Meeresboden notwendig, das Schiff müsste also seinen Charakter als Schiff aufgeben und sich eher den erwähnten Bohrinseln angleichen.

Ob das nun ein Staat ist oder nicht – ich könnte mir das Leben auf einem (Ex-) Kreuzfahrtschiff vorstellen.

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