Was ist Betrug?
Einen Betrug begehrt, „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“ (§ 263 Abs. 1 StGB).
Allein durch, die vielen „oder“ ist diese Tatbestand ziemlich unübersichtlich.
Kurz gesagt ist Betrug einer Vermögensschädigung, die auf einer Vermögensverfügung des Opfers beruht. Diese wiederum muss auf eine Irrtum wegen einer Täuschung durch den Täter zurückzuführen sein. Schließlich muss der Täter auch noch Bereicherungsabsicht haben.
Was ist eine Täuschung?
Eine Täuschung ist eine Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines Anderen, um diesen hinsichtlich bestimmter Tatsachen irrezuführen. Tatsachen sind alle nachprüfbaren Sachverhalte der Vergangenheit oder Gegenwart, aber auch innere Tatsachen wie Kenntnisse, Vorstellungen oder Absichten einer Person.
Was ist ein Irrtum?
Ein Irrtum ist jede der Wirklichkeit nicht entsprechende Vorstellung über Tatsachen.
Was ist eine Vermögensverfügung?
Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd für den Handelnden selbst oder einen Dritten auswirkt.
Was ist ein Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen vor der Verfügung größer war als danach. Dabei müssen grundsätzlich alle vermögenswerten Positionen saldiert werden (ökonomisch-juristischer Vermögensbegriff). Dabei ist grundsätzlich auch die tatsächlich erlangte Gegenleistung zu berücksichtigen – erreicht diese den Wert des Geschuldeten, so liegt kein Schaden vor.
Was bedeutet Bereicherungsabsicht?
Bereicherungsabsicht liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen, stoffgleichen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Rechtswidrig ist der Vorteil, wenn es nach der Rechtsordnung keinen fälligen, einredefreien Anspruch des Täters auf die Leistung gibt.
Stoffgleichheit bedeutet, dass die Vermögensmehrung des Bereicherten ihren Grund gerade im Vermögensschaden des Geschädigten hat.
Was sind Provisionsvertreterfälle?
In diesen Fällen täuscht ein Vertreter den Kunden, damit dieser die angeboetene Ware kauft. Da der Kunde den Kaufpreis an den Arbeitgeber des Vertreters zahlt und dann der Arbeitgeber dem Vertreter eine Provision auszahlt, ist keine Stoffgleichheit gegeben.
Allerdings handelt es sich dann um einen fremdnützigen Betrug zugunsten des Arbeitgebers, also eines Dritten. Auch eine solche Drittbereicherungsabsicht ist strafbar. Dies gilt sogar dann, wenn die Drittbereicherung nicht das eigentliche Ziel des Täters ist, sondern nur ein Durchgangsstadium auf dem Weg zur eigenen Bereicherung.