Es hätte so schön sein können: Keine langen Schriftsätze mit vielen Seiten Anlagen und Kopien von alldem für die Gegenparteien und deren Anwälte mehr, vorab geschickt per Fax, hinterher per Post. Stattdessen übermittelt man das einfach als ganz normale Computerdateien über das Internet. Damit sollten gerichtliche und behördliche Verfahren schneller, kostengünstiger und praktischer abgewickelt werden.
Für eine sichere Umsetzung des Ganzen sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) sorgen. Diese Software der Bundesrechtsanwaltskammer soll die Kommunikation verschlüsselt und zertifiziert abwickeln, zudem genau auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft zugeschnitten.
beA derzeit offline
Derzeit ist das beA aber offline, zumindest über die Weihnachtsfeiertage – offiziell wegen „vereinzelter Verbindungsprobleme“. Wann es wieder online geht, ist wohl noch nicht absehbar.
Prozessuale Probleme bei künftigem Ausfall
Über die Bedeutung für die anwaltliche Praxis hat sich Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Gedanken gemacht. Er geht davon aus, dass ab 2018 immer häufiger gerichtliche Fristen und Termine elektronisch mitgeteilt werden. Sollte das beA dann ausfallen, drohen erhebliche Probleme und Mehraufwand für alle Beteiligten.
Das beA ist und bleibt eine schöne Idee. Weniger Papierkrieg in den Kanzleien wäre äußerst wünschenswert. Aber ob man die richtige Umsetzung dieser Idee gewählt hat, bleibt zweifelhaft.