Die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die der Bundesrat bereits vor fast einem Jahr verabschiedet hat, führt eine Warnwestenpflicht in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ein. Damit soll die Sichtbarkeit der Fahrzeuginsassen, die bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen und am Straßenrand warten, verbessert werden.
Ab 1. Juli 2014 wird es so gemäß § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO Pflicht in Deutschland, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Und zwar genau eine. Egal, wie viele Menschen im Auto Platz haben, egal, wie viele Menschen mitfahren, und egal, wie viele im Falle einer Panne aussteigen. Es reicht nach dem Willen des Verordnungsgebers, wenn ein einzelner Fahrzeuginsasse gut sichtbar ist. „Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014“ weiterlesen