KI in der Juristerei

Ich bin ja ein Fan von künstlicher Intelligenz. Wenn ich mir anschaue, was sogar ein nicht auf das Recht spezialisiertes Programm wie ChatGPT im Jura-Bereich zustande bringt, ist das – positiv gesagt – erstaunlich.

Teilweise ist es aber schon geradezu erschreckend, was die KI jetzt in kürzester Zeit geschafft hat. Wenn man das mal zehn Jahre hochrechnet, dann wird es schon interessant.

Ich schließe jedenfalls nicht aus, dass es meinen Beruf möglicherweise nicht mehr allzu lange geben wird. Wer weiß, vielleicht kartelt irgendwann die Anwalt-KI mit der Richter-KI die Urteile aus.

Allerdings bräuchte es dann auch noch einen künstlich intelligenten Gesetzgeber mit KI-Abgeordneten.

Verfassungsbeschwerde: Schreiben des Allgemeinen Registers des BVerfG – wie weiter?

Nach Eingang einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG folgt meist ein Schreiben aus dem Allgemeinen Register – entweder mit einem Senatsaktenzeichen (erstes Zeichen, dass das Verfahren angenommen ist) oder mit einer Monierung, die formale oder inhaltliche Mängel anmahnt. Letzteres bedeutet nicht das Ende: Zwar bleibt eine Beschwerde trotz Monierung grundsätzlich im Verfahren, jedoch sind nach Ablauf der Monatsfrist nur noch rechtliche Erwägungen möglich – oft ein hoher Renovierungsaufwand mit begrenzten Erfolgsaussichten. Eine frühzeitige juristische Beratung durch RA Hummel kann helfen, das Verfahren ggf. noch zu retten – die Registerprüfung selbst ist kostenfrei.

Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verfassungsbeschwerde-schreiben-des-allgemeinen-registers-des-bverfg-wie-weiter-236368.html

Verfassungsbeschwerde gegen Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren

In diesem Rechtstipp erläutert RA Thomas Hummel, welche strafprozessualen Ermittlungsschritte – wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft oder Telekommunikationsüberwachung – eigenständige, grundrechtliche Eingriffe darstellen und deshalb bereits vor Abschluss des Verfahrens über eine Verfassungsbeschwerde angefochten werden können. Außerdem erklärt er, welche fachgerichtlichen Rechtsmittel zuerst auszuschöpfen sind, in welchen Fällen auch nachträglich – oder sogar nach Verfahrensende – Beschwerde zulässig ist, und wann eine Eilanordnung beim BVerfG in Betracht kommt. Grundlage ist die Verhältnismäßigkeit zum Zeitpunkt der Maßnahme.

Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verfassungsbeschwerde-gegen-ermittlungsmassnahmen-im-strafverfahren-236035.html

Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen – wie weiter?

Erfährt man nach dem Annahmeverfahren des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, bedeutet das: Die gerichtliche Prüfung ist beendet. Gleichzeitig eröffnet sich jedoch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Eine EMRK-Beschwerde kann innerhalb von vier Monaten nach dem deutschen Ablehnungsbescheid eingereicht werden – oft basierend auf der bereits ausgearbeiteten Verfassungsbeschwerde. Zwar sind die Erfolgsaussichten beim EGMR begrenzt, doch für Betroffene stellt sie eine wichtige letzte Instanz dar – trotz formaler Hürden wie Formularvorschriften und Papierfristen sowie einer niedrigen Erfolgsquote im einstelligen Prozentbereich.

Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verfassungsbeschwerde-nicht-zur-entscheidung-angenommen-wie-weiter-233672.html