Worum es konkret geht
Das BMJ will die Menschenhandelsdelikte umbauen: generelle Höchststrafe bis zu zehn Jahren, eine ausgeweitete Nachfragestrafbarkeit über den Prostitutionsbereich hinaus und neue Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption. Das klingt nach Entschlossenheit – wirkt aber wie Strafrechts-Aktionismus mit offenen Auslegungsfragen.
EU-Vorgabe vs. deutsche Draufgabe
Die überarbeitete Richtlinie (EU) 2024/1712 verlangt die Strafbarkeit der Nutzung von Diensten eines Opfers bei Wissen um die Ausbeutung sowie bessere Koordination und Datengrundlagen. Deutschland möchte darüber hinaus „Härte“ zeigen. Je weiter man über die EU-Linie hinausgeht, desto enger wird der verfassungsrechtliche Spielraum (Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit).
Die immergleiche Erzählung von der „Schutzlücke“
Die §§ 232 ff. StGB sind seit 2016 mehrfach reformiert worden. Die wirklichen Defizite liegen nicht primär im Gesetz, sondern in Aufdeckung, Beweisbarkeit, Opferschutz und Ressourcen. „Schutzlücke“ ist oft nur das Etikett für praktische Vollzugsprobleme – gelöst wird dadurch nichts.
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