Die Geschichte eines Handys

Heute hatte ich einmal wieder ein Heimspiel vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Weil ich nicht der enthusiastischste Autofahrer bin und außerdem die Fahrtzeit gerne zum Arbeiten nutze, nehme ich in aller Regel die öffentlichen Verkehrsmittel. In diesem Fall war es der Bus 843 von Olching nach Fürstenfeldbruck, praktischerweise mit der Haltestelle Amtsgericht, unmittelbar vor dessen Eingang.

Als ich vor Prozessbeginn mein Handy pflichtschuldig auf „lautlos“ stellen wollte, stellte ich fest, dass das nicht notwendig war. Ich hatte es nämlich nicht mehr. Eine kurze Suche durch Hosentaschen, Aktenkoffer, Jacke und – sicherheitshalber – auch die Robe ergab den gleichen Befund.

Nach kurzer Anspannung meines durch jahrelange juristische Ausbildung gestählten Erinnerungsvermögens konnte ich eruieren, dass ich es unmittelbar vor dem Aussteigen noch benutzt hatte. Es sprach also vieles dafür, dass das Telephon noch im Bus lag und selbstständig, zumal ohne eigene Fahrkarte, weiterfuhr.

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USA: Todesstrafe für Mörder nur wegen Homosexualität?

people-315910_1280Das Jahr 1992, Rapid City, South Dakota, USA. Charles Rhines geht in den Donut-Laden, für den er früher gearbeitet hat, und überfällt seinen 22-jährigen Ex-Kollegen, um an Bargeld zu kommen. Mit zwei Messerstichen verletzt er ihn schwer. Obwohl er nun in aller Ruhe alles mitnehmen konnte, was er wollte, bringt er das um sein Leben flehende Opfer in einen Nebenraum und rammt ihm das Messer kaltblütig ins Gehirn.

Einer Zeugin, die später dazu kam, droht er an, ihre Familie zu töten, sollte sie gegen ihn aussagen. Bei seiner polizeilichen Vernehmung bricht er in schallendes Gelächter aus, als er den Mord schildert.

Er wird wegen Mordes angeklagt und verurteilt. Die Jury steht nun vor einer schweren Entscheidung: Lebenslange Haft oder Todesstrafe. Sie entscheidet sich für letzteres.

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Ali B.: Kann der mögliche Mörder von Susanna im Irak verurteilt werden?

tealight-2692556_1920Zum Fall an sich muss man keine großen Worte mehr verlieren, er ist wohl jedem, einschließlich erster grausiger Details, bekannt: Ali B. tötet in Wiesbaden Susanna F. Darauf flieht er in sein Heimatland Irak und wird dort festgenommen. Das ist der bisherige Stand der Ermittlungen.

Strafverfolgungsantrag notwendig?

Nun stellt sich aber die Frage, wie es weitergehen soll. Ob er nach Deutschland ausgeliefert werden kann, ist fraglich. Einen Antrag auf Durchführung eines Strafverfahrens im Irak will die Staatsanwaltschaft aber nicht stellen, da ihm dort die Todesstrafe drohen würde. Braucht es so einen Antrag aber überhaupt?

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Ist das Jugendstrafrecht immer milder?

thief-1562699_1920Der bayerische Justizminister Winfried Bausback hat nach einem Bericht der Abendzeitung die Forderung aufgestellt, dass bei Tätern zwischen 18 und 21 Jahren in der Regel das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden solle.

Bisher ist es so, dass das Gericht gemäß § 105 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei diesen „Heranwachsenden“ die persönliche Reife des Angeklagten abschätzen muss. Dementsprechend entscheidet es dann, ob hier eher Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht heranzuziehen ist. Relativ häufig, je nach Region und Deliktskategorie bis zu 90 %, wird dann das Jugendstrafrecht angewandt.

Ob das immer angemessen ist, wird schon seit Langem diskutiert. Hinter der Infragestellung dieser Praxis steht meist die Vorstellung, das Jugendstrafrecht sei milder als das Strafgesetzbuch (StGB) für Erwachsene. Heranwachsende würden also oft eine unverdiente Milde vor Gericht bekommen. Aber stimmt das auch?

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§ 129 Abs. 3 StGB: Die Partei als (nicht-) kriminelle Vereinigung

Erlaubte Parteien sollen nicht mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden.
Erlaubte Parteien sollen nicht mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden.
§ 129 StGB beschäftigt sich mit sog. kriminellen Vereinigungen. Absatz 1 der Vorschrift erklärt die Gründung, die Mitgliedschaft, die Unterstützung und die Werbung bzgl. krimineller Vereinigungen für strafbar:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

Nun begegnet es in zahlreichen Facebook-Posts gewisser Verwunderung, welche kriminellen Vereinigungen die Vorschrift ausdrücklich ausnimmt. Denn Absatz 3 Nr. 1 besagt:

Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.

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Die Polizeigewerkschaft und die Messerstecher

knife-3006931_1920In der gegenwärtigen Debatte um Gewalttaten mit Messern als Tatwaffe hat sich nun auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eingemischt. Dabei werden vom Nachrichtensender n-tv verschiedene Äußerungen wiedergegeben, die einfach grob falsch sind. Ob diese Fehler tatsächlich von der Gewerkschaft oder von der Redaktion stammen, lässt sich freilich schwer ergründen.

In jedem Fall sollten diese Forderungen und die dahinter stehenden Behauptungen einmal kritisch überprüft werden.

Angesichts wiederholter Messerattacken fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), gezielte Stiche gegen andere Menschen als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen und nicht nur als gefährliche Körperverletzung.

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Kanzlei Abamatus sucht Rechtsanwalt als freien Mitarbeiter

Die Kanzlei Abamatus – Rechtsanwalt Thomas Hummel sucht ab sofort einen Rechtsanwalt (Geschlecht irrelevant) als freien Mitarbeiter.

Aufgrund ständiger steigender Verfahrenszahlen sowie beabsichtigter Elternzeit sollen einzelne Mandate aus verschiedenen Rechtsgebieten zur selbstständigen Bearbeitung abgegeben werden.

Was Sie mitbringen müssen:

  • bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • möglichst eigene Kanzleiräumlichkeiten, auch zum Enpfang von Mandanten
  • vor allem im Landkreis Fürstenfeldbruck oder im Münchner Westen, gerne aber auch im sonstigen Großraum München
  • Interesse für das Zivil- und/oder öffentliche Recht; einzelne strafrechtliche Mandate können ebenfalls abgegeben werden

Was Sie von mir bekommen:

  • Angebote von Mandaten, die Sie annehmen können oder auch nicht
  • aktive Bewerbung der von Ihnen bevorzugten Rechtsgebiete durch speziell auf Sie zugeschnittene Seiten innerhalb meines Netzwerks (ohne Kosten für Sie)
  • überdurchschnittliche Beteiligung an den verdienten Gebühren

Den genauen Ablauf der Unterbevollmächtigung teile ich Ihnen gerne persönlich mit. Für Anregungen Ihrerseits bin ich insoweit durchaus offen.

Ist Geschlechtsverkehr mit Tieren („Zoophilie“, „Sodomie“) erlaubt?

facebook-1905890_1920Derzeit macht ein verstörendes Bild auf Facebook die Runde: Es zeigt einen an ein Bett gefesselten Hund. Noch verstörender ist vielleicht der Text dazu, wonach der sexuelle Missbrauch von Tieren erlaubt sein soll. Aber stimmt das wirklich?

Dazu muss man zunächst einmal einen Blick in die Rechtsgeschichte werfen. Ab dem Inkrafttreten des damaligen Reichsstrafgesetzbuchs gab es den § 175. Dieser umfasste allgemein die „widernatürliche Unzucht“, worunter man sowohl homosexuelle Handlungen als auch Handlungen zwischen Mensch und Tier verstand:

Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

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Der Mord von Kandel – nur Totschlag?

candle-2905395_1920Die ganze Republik ist erschüttert über den Mord von Kandel: Ein Afghane hat eine 15-jährige, seine frühere Freundin, in einem Drogeriemarkt erstochen. Auch der Täter soll nicht älter sein, wobei sich daran mittlerweile gewisse Zweifel ergeben haben.

Für völliges Unverständnis sorgt aber nun bei Vielen die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Totschlags und nicht wegen Mordes beantragt hat. War das also vielleicht gar kein Mord? Wie kann das sein?

Zunächst einmal muss man sich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag vor Augen führen: Dieser liegt nicht etwa darin, dass der Totschlag ohne Planung oder gar ohne Vorsatz geschehen ist. Mord und Totschlag sind beides vorsätzliche Tötungsdelikte. Ob geplant oder nicht, danach unterscheidet das deutsche Recht nicht mehr. „Der Mord von Kandel – nur Totschlag?“ weiterlesen