Die „Passauer Giftfalle„, über die der BGH heute vor 15 Jahren entschieden hat, ist ein wahrhaft kurioser Fall, der aber auch juristisch einigen Gehalt hat. Das Urteil bedarf keiner großen Erklärungen, der Tatbestand spricht für sich:
Nach den Feststellungen waren Anfang März 1994 Unbekannte in das Einfamilienhaus des Angeklagten eingedrungen, hatten sich in der im Erdgeschoß gelegenen Küche warme Speisen zubereitet und auch dort vorhandene Flaschen mit verschiedenen Getränken ausgetrunken. Weiter waren Geräte der Unterhaltungselektronik in das Dachgeschoß des Hauses verbracht worden. Die vom Angeklagten am 6. März 1994 verständigte Polizei ging deshalb davon aus, die Täter könnten an den folgenden Tagen noch einmal zurückkehren, um die zum Abtransport bereitgestellte Diebesbeute abzuholen. In der Nacht vom 8. auf den 9. März 1994 hielten sich deshalb vier Polizeibeamte in dem Haus auf, um dort mögliche Einbrecher ergreifen zu können. „Die Passauer Giftfalle (BGH, 12. August 1997, 1 StR 234/97)“ weiterlesen