Im letzten Artikel (Schadenersatz für Waschmaschine, Auto und Tier) haben wir festgestellt, dass man auch Behandlungskosten für ein Tier verlangen kann, die – rein wirtschaftlich gedacht – unverhältnismäßig sind. Wo die Grenze der Verhältnismäßigkeit zu ziehen ist, kommt aber ganz entscheidend auf die Umstände des Falls an.
In einem konkreten Fall, den das Amtsgericht München nun zu entscheiden hatte (Az. 344 C 1200/13), musste ein Hund im Wert von ca. 175 Euro für 2200 Euro operiert werden. Das Amtsgericht war der Meinung, dass diese Kosten verhältnismäßig sind. Sie wurden also vollständig als Schaden angesetzt. Dieser Schaden wurde lediglich deswegen um ein Viertel gekürzt, weil den Hundehalter eine Mitschuld am Unfall traf. „Ein teurer Hund“ weiterlesen