Die juristischen Kollegen von Cross Channel Lawyers berichten auf ihrem Blog über eine Besonderheit im britischen Recht, die hierzulande eher für ungläubiges Erstaunen sorgen dürfte: Wer mit einem englischen Anwalt ins Geschäft kommen will, muss zuerst einmal zwei Stromrechnungen vorlegen.
Hintergrund sind die britischen Geldwäschegesetze, die Anwälte verpflichten, sich über die Identität ihrer Klienten Klarheit zu verschaffen. Diese Problematik ist auch für deutsche Anwälte durchaus brisant, hier allerdings mehr in der Situation, dass man Honorare aus dubiosen Quellen annimmt. „Warum der Anwalt eine Stromrechnung braucht“ weiterlesen