Seit einigen Jahren gibt es im deutschen Recht Möglichkeiten, sich gegen überlange Gerichtsverfahren sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in Strafsachen zu wehren. Hier stellen wir überblicksartig dar, welche Möglichkeiten es hierfür gibt.
Wann liegt eine Verfahrensverzögerung vor?
Von Verfahrensverzögerungen im engeren Sinne spricht man nur, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht (egal, ob Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgericht) ein Verfahren nicht mit der gebotenen Eile vorantreiben. Eine feste zeitliche Schwelle gibt es nicht, man kann also bspw. nicht sagen, dass jedes Zivilverfahren innerhalb von einem Jahr zum erstinstanzlichen Urteil gelangt sein muss. „Die Entschädigung für überlange Verfahren“ weiterlesen