Irrtumsfälle sind das Salz in der Suppe einer guten Strafrechtsklausur. Wenn sich der Täter fälschlich Tatsachen vorstellt, die in Wirklichkeit nicht gegeben sind, hat dies Einfluss auf seinen Tatvorsatz und damit auch auf seine Strafbarkeit. In der Praxis kommen zwar zumindest die typischen Klausurkonstellationen äußerst selten vor, aber diese sind ideal geeignet, um das Verständnis der Studenten für die Grundlagen des Strafrechts zu prüfen.
Für die folgenden Beispiele nehmen wir jeweils an, dass der Täter T das Opfer O töten will. „Wenn’s den Falschen trifft“ weiterlesen