Dass man gewisse Tiere nicht isst, hat meist einen kulturellen Hintergrund. In aller Regel handelt es sich dabei aber um eine gesellschaftlich tief verankerte Sitte, die nicht durch ein gesetzliches Verbot untermauert wird. Anders dagegen in Deutschland: Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV) sieht in § 22 Abs. 1a vor:
Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.