Wenn jemand meine Waschmaschine kaputt macht, muss er mir Schadenersatz leisten. Das ist eine ganz naheliegende Feststellung, steht aber auch in § 823 Abs. 1 BGB. Wie hoch der Schadenersatz ist, legt § 249 Abs. 1 BGB fest:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Der zweite Absatz der Vorschrift legt fest, dass der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann. Das sind also die Reparaturkosten. „Schadenersatz für Waschmaschine, Auto und Tier“ weiterlesen