Das deutsche Sexualstrafrecht blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Allein die ursprüngliche Überschrift des 13. StGB-Abschnitts „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“ zeigt eine völlig andere Schwerpunktsetzung als die heutige Schutzrichtung der „sexuellen Selbstbestimmung“. Hinzu kommt, vor allem in den letzten Jahren, der Versuch, möglichst jede Handlung zu kriminalisiere, die in irgendeiner Form als „Missbrauch“ empfunden wird. Das Ergebnis dieser permanenten gesetzgeberischen Arbeit zur Umgestaltung und Erweiterung hat ein riesiges, unsystematisches Geflecht von Forderungen hervorgebracht. „Der Entwurf des Juristinnenbunds zum Sexualstrafrecht“ weiterlesen