In einem der letzten Beiträge ging es um die Untervermietung von Wohnraum. Dabei wurde festgestellt, dass der Hauptmieter immer die Genehmigung des Vermieters braucht, wenn er untervermieten möchten. Allerdings stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Mieter ohne diese Genehmigung, also quasi illegal unvermietet. Aus Sicht der Vermieters stellt sich vor allem die Frage, ob er in irgendeiner Weise am erzielten Untervermietungserlös teilhaben kann, da es ja schließlich seine Wohnung ist und der Mieter daraus gesetzeswidrig Einnahmen erzielt hat. In den Regelungen über die Wohnraummiete und die Untervermietung im BGB ist ein derartiger Anspruch nicht zu finden und auch praktisch kein Mietvertrag regelt diese Problematik.
Daher stellt sich die Frage, ob andere rechtliche Bestimmungen möglicherweise eine Lösung bieten:
Den ganzen Beitrag finden Sie auf unserer Partnerseite “Ver-/Mieter-Notruf”.