Nach einem teuren Prozess: Mit der Verfassungsbeschwerde Kosten zurückholen

Dieser Beitrag von RA Thomas Hummel beleuchtet, wie man nach einem verlustreichen Prozess – oft mit Kosten von über 20.000 Euro – über eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde die gesamten Verfahrenskosten über den Gegner erstattet bekommen kann. Typische Kosten für das Beschwerdeverfahren liegen zwischen 7.000 Euro und 20.000 Euro netto (zumeist ca. 12.000 Euro inkl. MwSt.) und können sich im Erfolgsfall deutlich bezahlt machen.

Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/nach-einem-teuren-prozess-mit-der-verfassungsbeschwerde-kosten-zurueckholen-232685.html

300 Spartaner für Frauke Brosius-Gersdorf

300 ist natürlich eine beeindruckende, je nach Kontext erstaunlich niedrige oder besondere hohe Zahl, das wissen wir schon seit der Schlacht bei den Thermopylen.

Und dann müssen die „Vertreterinnen und Vertreter der universitären – insbesondere rechtswissenschaftlichen – Forschung und Lehre sowie der Justiz“ doch Recht haben, oder?

Der kleine Haken ist freilich, dass bei diesen mutigen Spartanern kaum wirkliche Verfassungsrechtler darunter sind.

Insofern ist das ein netter Mutmach-Brief, mit fachlich-juristischer Auseinandersetzung hat das nichts zu tun.

https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/

KI in der Juristerei

Ich bin ja ein Fan von künstlicher Intelligenz. Wenn ich mir anschaue, was sogar ein nicht auf das Recht spezialisiertes Programm wie ChatGPT im Jura-Bereich zustande bringt, ist das – positiv gesagt – erstaunlich.

Teilweise ist es aber schon geradezu erschreckend, was die KI jetzt in kürzester Zeit geschafft hat. Wenn man das mal zehn Jahre hochrechnet, dann wird es schon interessant.

Ich schließe jedenfalls nicht aus, dass es meinen Beruf möglicherweise nicht mehr allzu lange geben wird. Wer weiß, vielleicht kartelt irgendwann die Anwalt-KI mit der Richter-KI die Urteile aus.

Allerdings bräuchte es dann auch noch einen künstlich intelligenten Gesetzgeber mit KI-Abgeordneten.

Verfassungsbeschwerde: Schreiben des Allgemeinen Registers des BVerfG – wie weiter?

Nach Eingang einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG folgt meist ein Schreiben aus dem Allgemeinen Register – entweder mit einem Senatsaktenzeichen (erstes Zeichen, dass das Verfahren angenommen ist) oder mit einer Monierung, die formale oder inhaltliche Mängel anmahnt. Letzteres bedeutet nicht das Ende: Zwar bleibt eine Beschwerde trotz Monierung grundsätzlich im Verfahren, jedoch sind nach Ablauf der Monatsfrist nur noch rechtliche Erwägungen möglich – oft ein hoher Renovierungsaufwand mit begrenzten Erfolgsaussichten. Eine frühzeitige juristische Beratung durch RA Hummel kann helfen, das Verfahren ggf. noch zu retten – die Registerprüfung selbst ist kostenfrei.

Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verfassungsbeschwerde-schreiben-des-allgemeinen-registers-des-bverfg-wie-weiter-236368.html