Erfährt man nach dem Annahmeverfahren des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, bedeutet das: Die gerichtliche Prüfung ist beendet. Gleichzeitig eröffnet sich jedoch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Eine EMRK-Beschwerde kann innerhalb von vier Monaten nach dem deutschen Ablehnungsbescheid eingereicht werden – oft basierend auf der bereits ausgearbeiteten Verfassungsbeschwerde. Zwar sind die Erfolgsaussichten beim EGMR begrenzt, doch für Betroffene stellt sie eine wichtige letzte Instanz dar – trotz formaler Hürden wie Formularvorschriften und Papierfristen sowie einer niedrigen Erfolgsquote im einstelligen Prozentbereich.
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SWR: „Albtraum Ferienlager?“
Der Untertitel legt dann das Fragezeichen, das im Titel noch eine offene Perspektive suggeriert, endgültig ab:
Anbieter von Kinder- und Jugendreisen versprechen Abenteuer im Sommer: Zelten ohne Eltern im Ausland oder Urlaub auf dem Bauernhof. Ein verlockendes Angebot für wenig Geld. Doch unsere Undercover-Recherche offenbart Schattenseiten von Feriencamps: Ungeschultes Personal, Alkoholmissbrauch und sexuelle Übergriffe auf Minderjährige.
Da dies auch in den juristischen Bereich geht, habe ich mich damit näher auseinandergesetzt:
Vergleichsdruck kann Befangenheit bedeuten
Wenn ein Gericht einen Hinweisbeschluss erlässt, der übermäßigen Vergleichsdruck erzeug, kann dies ein Hinweis für Befangenheit sein:
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Grenzsperre
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Grenzsperre ist nicht zulässig, wenn keine intensive Auseinandersetzung mit den Gründen stattfindet:
Eilt sehr
Meine Mitarbeiterin war bei Anforderung von Akten beim BGH offenbar sehr überzeugend:
Und schon am nächsten Tag waren sie da. Da kann man nicht meckern.
Eines Paketes lange Reise nach Berlin
Dafür fordere ich in der Regel die Akten beim zuvor tätigen Gericht an, die mir dann (selten) elektronisch oder (häufig) per Post zugeschickt werden. Das funktioniert alles recht gut, auch bei Gerichten, die irgendwo weit weg in anderen Bundesländern gelegen sind. Ich fordere per beA die Akteneinsicht an, nach ein paar Tagen kommen die Akten, mein Büro scannt sie, anschließend wird alles wieder verpackt und zurückgesandt. Wenn es gut läuft, hat das Gericht nach ca. einer Woche die Akten wieder, mehr als zwei Wochen dauert es normalerweise nie.
Drei Postwege voller Pannen
Bei einem Verfahren, das bei einem Berliner Amtsgericht und anschließend beim Landgericht verhandelt wurde, lief aber gar nichts normal. Und das lag, wie ich auch als überzeugter Bayer zugeben muss, nicht an Berlin.
Kann ein Zeuge einen Befangenheitsantrag stellen?
Diese Frage hat sich vor Kurzem in einer Online-Diskussion ergeben. Ich selber habe sie mir bisher noch nie gestellt, weil sie sich in aller Regel auch nicht ergibt.
Einen Befangenheitsantrag, also einen Antrag auf Auswechslung eines nicht neutralen Richters, stellen normalerweise die am Prozess beteiligten Personen.
So sagt § 24 Abs. 3 StPO auch recht deutlich:
Das Ablehnungsrecht steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger und dem Beschuldigten zu.
§ 42 Abs. 3 der ZPO ist hingegen etwas schwammiger:
Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.
Die Formulierung „in jedem Fall“ schließt jedenfalls nicht aus, dass auch andere Personen dieses Recht haben könnten.
Wenn man nach Sinn und Zweck des Befangenheitsantrags geht, wäre wohl zu differenzieren: „Kann ein Zeuge einen Befangenheitsantrag stellen?“ weiterlesen
Die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz
„Das Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen“, sagt dessen § 1. Es wurde vor allem durch die Anschläge vom 11. September 2001 motiviert und trat – damals waren Gesetzgebungsakte noch langwierig und gründlich – Anfang 2005 in Kraft.
Eine Kernregelung ist die in § 7 vorgesehene Zuverlässigkeitsüberprüfung von allen Personen, die etwas mit dem Luftverkehr zu tun haben. Und „zu tun haben“ ist wirklich extrem weit gefasst. § 7 Abs. 1 legt fest, dass dieser Personenkreis Piloten über Flughafenmitarbeiter bis hin zu Mitglieder bestimmter Flugvereine und bspw. auch Schülerpraktikanten umfasst.
In Abs. 1a der Vorschrift wird dann geregelt, wie die Zulässigkeit überprüft wird. Diesen Absatz will ich zunächst einmal im Volltext vorstellen:
„Die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz“ weiterlesen
Layla, Mimikama und der Quatschjura-Spezialist
Layla – muss man aktuell mehr sagen?
Weil die Welt derzeit zu harmonisch und zu langweilig ist, wird nun über ein Lied diskutiert, das bisher wohl die wenigsten Menschen über 30 und unter einem Promille kannten.
Das wiederum hat das Faktencheckportal Mimikama, das normalerweise gute Hintergrundinformationen liefert, im juristischen Bereich aber nicht immer ganz treffsicher ist, auf den Plan gerufen. Der dortige juristische Universalsachverständige ist der Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der wohl eigentlich aus dem Medienrecht kommt, sich aber gerne zu jedem denkbaren Rechtsbereich äußert. Ein Lieblingswort des Kollegen ist „Quatschjura“, was wohl ausdrücken soll, dass er einer bestimmten Ansicht nicht zustimmt. Auch die Aussage von Bundesjustizminister Buschmann soll hier „Quatschjura“ sein.
Was stimmt nun?
„Layla, Mimikama und der Quatschjura-Spezialist“ weiterlesen
Warum man besser keine Witze mehr macht
Früher konnte einem ein Witz gefallen oder auch nicht. Heute muss man sich nur beleidigt oder angegriffen fühlen und kann – entsprechende Reichweite vorausgesetzt – eine Staatsaffäre daraus machen.
Früher konnte man einen Witz als originell oder platt einstufen. Heute gibt es viele – teilweise selbst durchaus witzige – Begriffe dafür, dass der Witz zu einer per se verbotenen Kategorie gehört.
Und schließlich wurde auch das Strafrecht für Meinungsäußerungsdelikte noch derart ausgeweitet, dass es auch offensichtliche Scherze immer mehr kriminalisiert und man am besten gar nichts mehr sagt.