Das Immissionsschutzrecht ist im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen durchummerierten Verordnungen (BImSchV), von denen vor allem die 4. und die 9. bedeutsam sind, festgelegt. Dieses Rechtsgebiet ist einerseits sehr wissenschaftlich ausgelegt, da es häufig um technische Standards, chemische Verbindungen und messbare Werte geht. Andererseits hat es in Zeiten wachsender Sorge vor schädlichen Umwelteinflüssen aber eine erhebliche Bedeutung, gerade auch für Privatpersonen.
Grundlagen
Grundbegriff des Immissionsschutzrechts ist – wenig überraschend – die Immission. Im Gegensatz zur Emission, bei der es auf den Ausstoß ankommt, ist die Immission die Einwirkung an einem bestimmten Ort. Der Rauch, der aus dem Kamin einer Fabrik ausströmt, ist nicht interessant, immissionsschutzrechtlich relevant wird er erst, wenn er irgendwo nachteilig wirkt. Immissionen sind dabei nur sogenannte „unwägbare Stoffe“, also nicht fassbare oder besonders feine Einwirkungen: Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (§ 3 Abs. 2). „Grundzüge des Immissionsschutzrechts“ weiterlesen