Abschleppen vom Schreibtisch aus: Das Münchner Modell ist nicht unumstritten, aber mittlerweile auch über die Landeshauptstadt hinaus gängige Praxis. Polizeirechtlich ist es aber wohl unangreifbar.
http://bayerisches-polizeirecht.de/2015/12/das-abschleppen-von-falschparkern-i-grundlagen/