Und wieder einmal beschäftigen wir uns mit den „Basics“ des EstG.
Leihweise Überlassung von Betriebsgegenständen
Werden von Dritten Gegenstände kostenlos hergeliehen, damit diese im Rahmen eines Betriebs eingesetzt werden, handelt es sich dabei nicht um Einkünfte, sondern um steuerlich nicht relevante Vorgänge.
Einsatz der eigenen Arbeitskraft
Die eigene Arbeit des Selbstständigen ist keine Einlage in den Betrieb. Denn der Wert der eigenen Leistung kann nicht bilanziert werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)“ weiterlesen