Anwälte kosten Geld. Aber, zumindest wenn es um Gerichtsprozesse geht, nicht das Geld desjenigen, der im Recht ist. Wenn der Kläger mit seiner Klage durchkommt, muss der Beklagte alle Kosten (des Gerichts und beider Anwälte) zahlen. Siegt der Kläger nur zu einem Drittel (5.000 Euro der Klage sind begründet, die restlichen 10.000 Euro nicht), so muss er zwei Drittel der gesamten Kosten tragen. Das ist eine ziemlich gerechte Sache.
Die Gerichtskosten berechnen sich dabei nach einer festen Gebührentabelle, die im Gerichtskostengesetz (GKG) festgeschrieben ist. Je höher der Streitwert ist, also die Angelegenheit, um die es geht, wert ist, desto höher sind auch die Gebühren. Für die Gebühren der Anwälte gibt es eine ganz ähnliche Regelung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die frühere Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat. „Was ein Anwalt wert ist“ weiterlesen