Man nehme einen Fall, wie er tagtäglich im Straßenverkehr vorkommt: Ein Achtjähriger fährt mit dem Fahrrad auf der Straße, passt nicht auf und beschädigt ein Auto. Das Kind trägt die alleinige Schuld, der Autofahrer konnte unter keinen Umständen verhindern, dass der Unfall passiert. Niemand wurde verletzt, aber am Auto ist ein Schaden von einigen tausend Euro entstanden. Wer muss diesen tragen?
Falsch wäre es, sich hier auf die verkehrsrechtliche Schuldfrage zu stürzen. Die ist nämlich gar nicht der Punkt, da wir angenommen haben, dass das Kind alleine schuld ist. „Der Minderjährige im Straßenverkehr“ weiterlesen